Qualifizierung zur Sachkundigen Aufsichtsperson für Versammlungsstätten
nach den Anforderungen der DGUV Vorschrift 17 und DGUV Information 215-322 / § 40 MVStättVO
Formation créée le 15/01/2026. Dernière mise à jour le 11/02/2026.Version du programme : 1
Prochaine date
09/03/2026Type de formation
PrésentielDurée de formation
18 heures , 24 UEs (3 jours)Qualifizierung zur Sachkundigen Aufsichtsperson für Versammlungsstätten
nach den Anforderungen der DGUV Vorschrift 17 und DGUV Information 215-322 / § 40 MVStättVO
Eine „Sachkundige Aufsichtsperson (SAP)“ stellt eine qualifizierte aufsichtführende Person im Sinne des DGUV / der MVStättVO dar. Diese gewährleistet im Fokus die technisch-organisatorische Aufsicht vor Ort. Im Einzelnen ist sie überwachend für den Auf-/Abbau, den laufenden Betrieb sowie eine einfache Risiko- und Gefährdungsbeurteilung zuständig, gemeinsam mit einem ausgebildetem verantwortlichen für Veranstaltungstechnik. Die rechtliche Grundlage und Anforderung ergibt sich aus dem §40 MVStättVO. Gerade in Einrichtungen mit geringer Szenenfläche, meist in Schulen, Schulauen und Bürgerhäusern, finden regelmäßig Veranstaltungen statt. Bei derartigen Veranstaltungen mit geringer Gefährdung, wie beispielsweise Lesungen, musikalische Abende, Podiumsdiskussionen, Zeugnisausgaben und Schülertheatern ohne Bühnendekoration ist die Anwesenheit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik nicht notwendig. Ausschlaggebend hierfür ist das Vorliegen einer geringen Gefährdung, welche mittels einer Gefährdungsermittlung im Vorfeld einer jeden Veranstaltung festgestellt und dokumentiert werden muss. Sollte im konkreten Fall keine veranstaltungstypischen Gefährdungen vorliegen, ist die Anwesenheit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder einer anderen verantwortlicher Person für Veranstaltungstechnik während der Veranstaltung nicht notwendig. Diese Notwendigkeit nach § 40 Absatz 3 MVStättVO entfällt, wenn - die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen sowie der sonstigen technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vom Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik im Vorfeld überprüft wurden, - diese Einrichtungen während der Veranstaltung nicht bewegt oder sonst verändert werden, - von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren ausgehen können und - die Aufsicht durch eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik geführt wird, die mit den technischen Einrichtungen vertraut ist. Die laufende Begleitung der Veranstaltung über eine Aufsicht führende Person, die sogenannte sachkundige Aufsichtsperson, bleibt während der Veranstaltung jedoch unerlässlich. Diese Person muss nicht unbedingt eine Bühnen- oder Studiofachkraft sein, sondern auch andere Mitarbeiter (z.B. Lehrer, Mitarbeiter in Ämtern oder Hausmeister) können nach der Qualifizierung die Aufgaben einer „sachkundigen Aufsichtsperson“ gewissenhaft wahrnehmen. Unter der Leitung und Aufsicht einer Bühnenfachkraft wird dann die sachkundige Aufsichtsperson vor, während und nach der Veranstaltung tätig. Die Durchführung der Weiterbildung erfolgt durch fachlich qualifizierte Referenten, welche im Veranstaltungsbereich einschlägige und langjährige Erfahrungen mitbringen. Die praktische Anwendung der aktuellen Anforderungen und Gesetzeslage bilden den Wesenszug der Weiterbildung, damit Ihre Veranstaltungen in einem rechtssicherem Rahmen stattfinden können. Ihr Referent für diesen Zertifikatskurs ist: Herr Jan Lerner - Sachverständiger und Gutachter, Meister der Veranstaltungs- und Eventtechnik, Bachelor of Events Management and Operations (CCI)
Objectifs de la formation
- Sie erhalten die Sicherheit sowie technischen und administrativen Kenntnisse um als „Sachkundige Aufsichtsperson (SAP)“ eine Veranstaltung begleiten zu können.
- In Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik können Sie bei Veranstaltungen, bei Auf- und Abbau die Leitung und Aufsicht im (bühnen)technischen Bereich nach DGUV-V17 § 15 und MVStättVO § 38 und 39 führen.
- Für den Betreiber oder Veranstalter wird somit die Nachweiserbringung über die Sachkunde der ausgewählten Personen erleichtert.
Profil des bénéficiaires
- Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städten und Kreisen (für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schule, Gebäudemanagement, etc.)
- Mitarbeiter von Veranstaltungsunternehmen, Messen und Kongresseinrichtungen
- Mitarbeiter in Versammlungsstätten (Hallenwarte, Hausmeister, Messebauer, Bühnenbauer, Beleuchter, etc.) und Schuleinrichtungen
- Die Person muss mit der Versammlungsstätte und ihren Einrichtungen vertraut sein.
- Deutsch (min. B2-Niveau) – die Qualifizierung und die dafür notwendige Überprüfung findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Contenu de la formation
Rechtliche Grundlagen im Rahmen von Aufsicht & Technik
- DGUV-Vorschriften (v.a. DGUV-V17/18)
- Arbeitsschutzgesetz, Haftung, Verkehrssicherungspflichten
- Was sind abnahmepflichtige Bauten - baurechtliche Sonderbestimmungen: MVStättVO + landesspezifische VStättVO
Workshop Risikomanagement / Gefährdungsbeurteilung im kleinen Rahmen mit zwei praktischen Szenarien
- Schutzziele definieren
- Gefährdungsermittlung & Gefahrenanalyse
- einfache Schutzmaßnahmen planen und umsetzen
- Einführung in den vorbeugenden Branschutz
Rolle der Aufsicht führenden Person
- Workshop: Einführung in die Betreiberpflichten
- Konzept „Leitung und Aufsicht“
- Zusammenarbeit mit Bühnenfachkraft / Verantwortlichem für Veranstaltungstechnik
- Grenzen der eigenen Verantwortung: wann die Fachkraft selbst kommen muss
- Unterweisung von Mitwirkenden
- Prüfung der fachlichen Eignung externer Gewerke/Veranstalter/Mitwirkende etc.
Betriebliche Organisation
- Betriebs- und Nutzungsordnung, interne Abläufe
- Checklisten (Gefährdungsermittlung, Endkontrolle)
Technische Grundlagen
- Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswege
- einfache Bühnen-, Beleuchtungs- und Beschallungstechnik
- typische Gefahren: Hängen/Lasten, Absturz, Strom, Nebel, (teilweise) Pyro/Laser auf Einführungsniveau
Praxis / Fallbeispiele / Prüfung
- Workshops - Praxissituationen/ Fallbeispiel
- Bearbeitung von Fallbeispielen
- Im Anschluss findet eine schriftliche Abschlussprüfung statt.
Équipe pédagogique
Suivi de l'exécution et évaluation des résultats
- Wir empfehlen die Teilnahme an einem jährlichen Auffrischungskurs über die gesetzlichen, organisatorischen und behördlichen Anforderungen an SAP.
Ressources techniques et pédagogiques
- Alle eingesetzten Dozenten verfügen über eine fundierte fachliche Qualifikation und mehrjährige praktische Erfahrung innerhalb der Überwachung, Konzeptionierung und Umsetzung der Ausgestaltung von Sicherheitskonzepten.
Qualité et satisfaction
Modalités de certification
- Im Anschluss der Weiterbildung verfügen Sie über die notwendigen technischen und administrativen Kenntnisse, um als „Sachkundige Aufsichtsperson (SAP)“ eine Veranstaltung begleiten zu können.
- Zur Erreichung des qualifizierten Abschlusszertifkates muss die Abschlussprüfung bestanden werden. Hierfür müssen mindestens 50% der Fragen sachlich richtig beantwortet werden.
- Abschluss mit qualifiziertem Teilnahmezertifikat über die Weiterbidlung zur Sachkundigen Aufsichtsperson für Versammlungsstätten (SAP) mit Inhalt, Umfang, Zeit und Angabe zur bestandenen Abschlussprüfung. Sollte die Abschlussprüfung nicht bestanden werden, besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Nachprüfung innerhalb von 30 Tagen nach Seminarende.